Stellenbeschreibungen setzen sich aus sechs Bestandteilen/Kriterien zusammen:
- Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung
- Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen
- Grad der Selbstständigkeit – Ermessen
- Grad der Verantwortung*
- Grad der Vor- und Ausbildung
- Grad der Erfahrung
*Der Grad der Verantwortung unterteilt sich in 4a. Leitungs- oder 4b. Ausführungsverantwortung, je nachdem, ob der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber Leitungsverantwortung übertragen ist.
Die jeweiligen sechs Bestandteile sind in unterschiedliche, aufeinander aufbauende Schwierigkeitsgrade unterteilt, denen wieder herum (Punktwerte) zugewiesen sind, die ausschlaggebend für die Stellenbewertung sind.