Grad der Selbstständigkeit – Ermessen (10 – 100 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist bis ins einzelne durch Vorgaben bestimmt; es besteht allenfalls die Möglichkeit der zeitlichen Einteilung. (+10 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist im einzelnen durch Vorgaben bestimmt; es besteht jedoch ein Handlungsspielraum hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsablaufs. (+22 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist noch überwiegend durch Vorgaben bestimmt; es besteht jedoch ein Handlungsspielraum hinsichtlich des Ergebnisses der Arbeit. (+37 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist noch durch Vorgaben bestimmt, jedoch ist über den Handlungsspielraum nach Stufe 3 hinaus der Inhalt der Arbeit häufig nicht festgelegt. (+55 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist zu einem erheblichen Teil nur durch allgemeine Vorgaben (Arbeitsziele) bestimmt, die durch eigene Entscheidungen auszufüllen sind. Teilweise sind Aufgaben aus eigenem Antrieb aufzugreifen. (+76 Punkte)
- Im Rahmen der in Stufe S beschriebenen Selbständigkeit ist vieles aus eigenem Antrieb aufzugreifen und es sind Entwicklungen in Gang zu setzen. (+100 Punkte)
Alternative Formulierungsvorschläge 1:
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es minutiöse Regeln; höchstens die Zeiteinteilung kann frei gestaltet werden.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es differenzierte Maßgaben; aber der Arbeitsablauf kann anteilig nach eigenem Ermessen organisiert werden.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es größtenteils differenzierte Maßgaben; aber das Resultat der Arbeit ist nicht gänzlich vorgegeben.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es noch differenzierte Maßgaben; aber es besteht noch mehr Freiraum als in Stufe 3, was sich vor allem auf den Arbeitsinhalt auswirkt.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es größtenteils nur generelle Maßgaben (Arbeitsziele), die durch selbständige Entschlüsse konkretisiert werden müssen. Partiell sind Aufgaben selbstständig zu beginnen.
- In Stufe 5 ist eine Handlungsfreiheit eingeführt, mit der oft selbständig die Initiative ergriffen und Prozesse befördert werden sollen.
Alternative Formulierungsvorschläge 2:
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist detailliert durch Bedingungen geregelt, nur über den Zeitplan kann von Fall zu Fall verfügt werden.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist Punkt für Punkt vorgegeben; doch es kann daran mitgewirkt werden, wie der Arbeitsverlauf strukturiert wird.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist weitgehend vorgegeben, doch das Arbeitsergebnis kann auch selbstbestimmt ausgestaltet werden.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist noch vorgegeben; doch es wird noch mehr selbstbestimmtes Arbeiten toleriert als in Stufe 3; der Arbeitsinhalt ist oft nicht klar umrissen.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist im Wesentlichen nur grundsätzlich vorgegeben; innerhalb dieser Leitlinien kann nach eigenem Ermessen gehandelt werden. Stellenweise müssen Aufgaben eigenständig auf den Weg gebracht werden.
- Innerhalb des in Stufe 5 geschilderten Freiraums sollen zahlreiche Sachverhalte selbstbestimmt angeregt und Verfahren initiiert werden.