Stellenbeschreibung/ Stellenbewertung

für die Verwaltung der Ev. Kirche im Rheinland

3. Selbstständigkeit

Grad der Selbstständigkeit – Ermessen (10 – 100 Punkte)

  1. Die Aufgabenerfüllung ist bis ins einzelne durch Vorgaben bestimmt; es besteht allenfalls die Möglichkeit der zeitlichen Einteilung. (+10 Punkte)
  2. Die Aufgabenerfüllung ist im einzelnen durch Vorgaben bestimmt; es besteht jedoch ein Handlungsspielraum hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsablaufs. (+22 Punkte)
  3. Die Aufgabenerfüllung ist noch überwiegend durch Vorgaben bestimmt; es besteht jedoch ein Handlungsspielraum hinsichtlich des Ergebnisses der Arbeit. (+37 Punkte)
  4. Die Aufgabenerfüllung ist noch durch Vorgaben bestimmt, jedoch ist über den Handlungsspielraum nach Stufe 3 hinaus der Inhalt der Arbeit häufig nicht festgelegt. (+55 Punkte)
  5. Die Aufgabenerfüllung ist zu einem erheblichen Teil nur durch allgemeine Vorgaben (Arbeitsziele) bestimmt, die durch eigene Entscheidungen auszufüllen sind. Teilweise sind Aufgaben aus eigenem Antrieb aufzugreifen. (+76 Punkte)
  6. Im Rahmen der in Stufe S beschriebenen Selbständigkeit ist vieles aus eigenem Antrieb aufzugreifen und es sind Entwicklungen in Gang zu setzen. (+100 Punkte)

Alternative Formulierungsvorschläge 1:

  1. Für die zu erbringenden Leistungen gibt es minutiöse Regeln; höchstens die Zeiteinteilung kann frei gestaltet werden.
  2. Für die zu erbringenden Leistungen gibt es differenzierte Maßgaben; aber der Arbeitsablauf kann anteilig nach eigenem Ermessen organisiert werden.
  3. Für die zu erbringenden Leistungen gibt es größtenteils differenzierte Maßgaben; aber das Resultat der Arbeit ist nicht gänzlich vorgegeben.
  4. Für die zu erbringenden Leistungen gibt es noch differenzierte Maßgaben; aber es besteht noch mehr Freiraum als in Stufe 3, was sich vor allem auf den Arbeitsinhalt auswirkt.
  5. Für die zu erbringenden Leistungen gibt es größtenteils nur generelle Maßgaben (Arbeitsziele), die durch selbständige Entschlüsse konkretisiert werden müssen. Partiell sind Aufgaben selbstständig zu beginnen.
  6. In Stufe 5 ist eine Handlungsfreiheit eingeführt, mit der oft selbständig die Initiative ergriffen und Prozesse befördert werden sollen.

Alternative Formulierungsvorschläge 2:

  1. Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist detailliert durch Bedingungen geregelt, nur über den Zeitplan kann von Fall zu Fall verfügt werden.
  2. Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist Punkt für Punkt vorgegeben; doch es kann daran mitgewirkt werden, wie der Arbeitsverlauf strukturiert wird.
  3. Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist weitgehend vorgegeben, doch das Arbeitsergebnis kann auch selbstbestimmt ausgestaltet werden.
  4. Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist noch vorgegeben; doch es wird noch mehr selbstbestimmtes Arbeiten toleriert als in Stufe 3; der Arbeitsinhalt ist oft nicht klar umrissen.
  5. Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist im Wesentlichen nur grundsätzlich vorgegeben; innerhalb dieser Leitlinien kann nach eigenem Ermessen gehandelt werden. Stellenweise müssen Aufgaben eigenständig auf den Weg gebracht werden.
  6. Innerhalb des in Stufe 5 geschilderten Freiraums sollen zahlreiche Sachverhalte selbstbestimmt angeregt und Verfahren initiiert werden.
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