Stellenbeschreibung/ Stellenbewertung

für die Verwaltung der Ev. Kirche im Rheinland

6. Erfahrung

Grad der Erfahrung (8 – 80 Punkte)

  1. Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+8 Punkte)
  2. Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen in erhöhtem Maße zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+25 Punkte)
  3. Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen umfangreiche zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+49 Punkte)
  4. Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen besonders umfassende und vielseitige zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+80 Punkte)

Alternative Formulierungsvorschläge 1:

  1. Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus wenigstens einer, ggf. verschiedenen anderen Positionen weiteres Know-how und Fähigkeiten erlangt werden.
  2. Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus wenigstens einer, ggf. verschiedenen anderen Positionen in größerem Umfang weiteres Know-how und Fähigkeiten erzielt werden.
  3. Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus mindestens einem, ggf. diversen anderen Positionen umfassendes weiteres Know-how und Fähigkeiten erzielt werden.
  4. Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus mindestens einem, ggf. diversen anderen Positionen  äußerst gründliches und vielfältig weiteres Know-how und Fähigkeiten erzielt werden.

Alternative Formulierungsvorschläge 2:

  1. Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
  2. Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
  3. Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen weitreichendes darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
  4. Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
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